Nachfolgend finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen.

Allgemeine Informationen:

Groß Grönau war die erste Gemeinde in Schleswig-Holstein, die die gesamte alte Straßenbeleuchtung durch Energiesparleuchten ersetzt hat; somit werden erhebliche Energiekosten eingespart und die Umwelt geschont.

Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung der Gemeinde Groß Grönau

Das in der Gemeinde Groß Grönau anfallende Abwasser wird in das Leitungsnetz der Hansestadt Lübeck eingeleitet. Dazu werden auf dem Gemeindegebiet 5 Pumpwerke betrieben. Für die laufende Unterhaltung sorgt ein Gemeindemitarbeiter.

Auf den Grundstücken ist jeder Grundstücksinhaber eigenverantwortlich für den störungsfreien Betrieb seiner Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde im Besitz eines eigenen Spülwagens ist. Dieser kann gegen Gebühr angefordert werden.

Es ist strengstens untersagt, Regen- oder Grundwasser in das Kanalnetz der Gemeinde einzuleiten. Dieses ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

Entsorgung Gartenabfälle

Rechtswidrige Entsorgung von Gartenabfällen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aus gegebenem Anlass bitte ich Sie, die rechtswidrige Entsorgung von Gartenabfällen u.a. im Falkenhusener Forst zu unterlassen. Die wilden Lagerstätten im Wald locken die Wildschweine mittlerweile bis auf wenige Meter vor die Gärten der dortigen Häuser an. Dafür gibt es verschiedene Gründe, die nachfolgend kurz dargestellt werden und dazu dienen, um Verständnis von den Umweltsündern dafür zu bekommen, die wilde Entsorgung zukünftig zu unterlassen:

 

  1. Es gibt sehr hohe Bestände an Wildschweinen, wodurch diese, wie auch andere Wildarten sich zunehmend auch in Siedlungsnähe ansiedeln.
  2. Fremdartige Nahrung ist für Wild immer ein Magnet und wird bevorzugt erschnüffelt und gefressen.
  3. Unter den Haufen aus Gartenabfällen entsteht ein typisches Kompostklima begleitet von erhöhten Temperaturen und damit auch von Kleinlebewesen wie Würmern, Käfern, Mäusen, Larven etc. Diese Lebewesen stellen im Winter eine wichtige Eiweißquelle für die Bachen und ihre Frischlinge dar, die bevorzugt genutzt wird.

 

Sollten die Wildschweine dann irgendwann an den Stellen keine Nahrung mehr finden, dann steht zu befürchten, dass sie zunächst die Gärten am Waldrand und im weiteren Verlauf ggf. in der geschlossenen Ortschaft weiter suchen.

Menschen vieler Gemeinden haben mit Begegnungen mit Wildschweinen schon leidvolle Erfahrungen gemacht. Auch Bürgerinnen und Bürger aus Groß Grönau und deren Hunde wurden bereits von wütenden Bachen attackiert.

Abgesehen von diesen Tatsachen müssen Sie wissen, dass die illegale Abfallbeseitigung –auch von Gartenabfällen- verboten ist. Zuwider-handlungen werden ordnungsrechtlich verfolgt.

Im eigenen Interesse bitte ich Sie, Ihre Abfälle der regulären Abfallentsorgung zuzuführen.

Gasversorgung

Gasversorgung

Travenetz GmbH

Geniner Str. 80
23560 Lübeck

Kundencentrum: Tel. 0451 / 888 8080
Bei Störungen: 0800 399 3995

 

https://www.travenetz.de/

 

Gehölzschnitt Fristen

Fristen Gehölzschnitt

Zurückschneiden von Büschen und Pflanzen

Der Gehweg und Straßenbereich ist von hereinwachsenden Büschen, Pflanzen und Bäumen freizuhalten. Büsche sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Neue Fristen für den Gehölzschnitt

Der Verbotszeitraum für die Durchführung von Gehölzpflegemaßnahmen hat sich seit 2010 verändert. Gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 und 3 BNatSchG ist es verboten, im Zeitraum vom 1. März bis 30. September Gehölz- und Röhrichtschnitte vorzunehmen.

Häckselaktion

Häckselaktion

Mindestens 1 x jährlich (im Frühjahr und / oder Herbst) führt die Gemeinde Groß Grönau eine Häckselaktion durch. Die jeweiligen genauen Termine werden rechtzeitig auf der Internetseite, den Bekanntmachungskästen bzw. durch den Bürgermeisterbrief bekannt gegeben.

Dieses ist ein freiwilliger Service der Gemeinde für die Bürger.

Hundekot

Hundekot

Immer wieder stolpert der Groß Grönauer Bürger über Hundekot, der auf Gehwegen, in öffentlichen Grünanlagen, Vorgärten oder gar auf Kinderspielplätzen zurückgelassen wird. Hierzu gehen weiterhin Beschwerden bei mir ein. Auch unseren Gemeindearbeitern ist es nicht zuzumuten, dass sie beim Mähen der öffentlichen Grünanlagen „Sommersprossen“  bekommen. Ich bitte noch einmal dringend, dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterlassenschaften Ihrer vierbeinigen Lieblinge umgehend beseitigt werden.

Sofern Sie die von der Gemeinde Groß Grönau zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel nutzen, denken Sie bitte daran, dass die Beutel nicht kompostierbar sind. Bitte entsorgen Sie die gefüllten Beutel über den Restmüll und nicht durch achtloses Wegwerfen in die Natur!

Hundekotbeutelspender finden Sie hier: Berliner Straße, Am Torfmoor, Grönauer Heide, Rehhagen, Am Vierth/Drägerweg

 

Müllabfuhr

Müllabfuhr

AWSH
Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Leineweberring 13
21493 Elmenhorst

Tel. 04151/8793-95

http://www.awsh.de

 

Die Termine für die Müllbeseitigung in Groß Grönau entnehmen Sie bitte der aktuellen Abfallfibel bzw. über die Internetseite der AWSH - Abfuhrtermine

 

Terminverschiebungen aufgrund gesetzlicher Feiertage sind möglich und werden durch die AWSH rechtzeitig in den Zeitungen bzw. auf der Internetseite angekündigt bzw. finden Sie in der aktuellen Abfallfibel.

 

Gelbe Säcke

Aufgrund der Einführung der Wertstofftonne werden keine gelben Säcke mehr ausgegeben.

Sperrmüll

erfolgt nach Abruf. Die Abholtermine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung oder über die Internetseite der AWSH

 

Reinigung von Strassen u. Gehwegen

Reinigen von Strasse und Gehwegen

Reinigen von Strasse und Gehwegen der Gemeinde Groß Grönau

Nach der Satzung über die Straßenreinigung obliegt diese den Bürgerinnen und Bürgern.

Die Reinigungspflicht gilt für alle in der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen für folgende Straßenteile in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke und ist grundsätzlich vom jeweiligen Eigentümer durchzuführen:

  • die Gehwege 
  • die begehbaren Seitenstreifen
  • die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist
  • die Rinnsteine
  • die Gräben
  • die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen
  • die Hälfte der Fahrbahnen, mit Ausnahme der L 331 (ehemalige B 207) sowie der Straßen Tannenredder, Lärchenredder und Berliner Straße
  • die als Parkplätze für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten Flächen

Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht den Erbbauberechtigen oder den Nießbraucher oder den dinglich Wohnberechtigen.

Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Löschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis frei zu halten. Schnee und Eis ist werktags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 9.00 Uhr - 20.00 Uhr jeweils unverzüglich zu beseitigen.

Maschinelle Reinigung der Fahrbahnen durch die Gemeinde.

Alle 2 Monate findet eine maschinelle Reinigung der stark befahrenen Straßen durch eine Fachfirma statt, die auch den anfallenden Straßenkehricht gesondert entsorgt. Dieses entbindet die anliegenden Grundstücksbesitzer nicht von den Straßenreinigungsaufgaben (s. o.).

Stromversorgung

Stomversorgung

Travenetz GmbH

Geniner Str. 80
23560 Lübeck

Kundencentrum: Tel. 0451 / 888 8080
Bei Störungen: 0800 666 000 2

https://www.travenetz.de

Wasserversorgung

Wasserversorgung

Die Gemeinde Groß Grönau hat eine eigene Wasserversorgung, deren Wasserwerk und Brunnen sich im Falkenhusener Forst befinden. Das Wasser in der Gemeinde Groß Grönau hat den Härtegrad II (= 8,4°dH), die Angabe des ph-Wertes wird nicht vorgenommen. Der Härtebereich wird in den Stufen weich, mittel und hart eingestuft. Aufgrund der Daten der letzen Jahre wird das Wasser in den Härtebereich "mittel" eingestuft (= 1,5 mmol/l). 

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Wasserversorgungsanlagen regelmäßig auf toxische, chemische, bakteriologische Schadstoffe sowie auf Rückstände aus Pflanzenschutzmitteln untersucht werden müssen. Die Gemeinde lässt ihr Wasser darüber hinaus noch zusätzlich durch ein medizinisches Zentral-Laboratorium untersuchen.

Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz. Ausführung und Unterhaltung der Anschlüsse werden durch die Gemeinde veranlasst. Die Kosten dafür trägt der jeweilige Grundstückseigentümer. Der Wasserzähler ist Besitz der Gemeinde, die die Kosten für Ersatz und Unterhaltung trägt.

Für die Nutzung in Gärten ist eine zweite Wasseruhr bei der Gemeinde beantragbar. Für diese dort verbrauchte Wassermenge werden keine Abwassergebühren berechnet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Das Formular für die Anmeldung der Zweitwasseruhr finden Sie hier.

 

Wasserqualität

Das Trinkwasser in Deutschland ist das am besten kontrollierte Lebensmittel.

Durch die Trinkwasserverordnung sind Qualitätsrichtlinien festgelegt, die durch regelmäßige Kontrollen beachtet werden.

Sie werden auf die Seite des Amtes Lauenburgische Seen weitergeleitet. Nach dem Klick auf Ver- und Entsorgung und weiter auf Wasserversorgung kommen Sie am Ende der Seite auf die Untersuchungsberichte.

Hier finden Sie einen Auszug aus den Analysedaten.

Aktueller Prüfbericht Wasserwerksausgang (Mai 2023)