In Aufstellung befindliche Bauleitpläne
Hier finden Sie die in der Gemeinde Groß Grönau derzeit in der Aufstellung befindlichen Bauleitpläne
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Grönau hat in ihrer Sitzung am 15.06.2021 beschlossen, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet westlich der Straße "Grönauer Heide" und der Märkte (ALDI, Markant) bis zum vorhandenen Wirtschaftsweg in der Gemeinde Groß Grönau gelegen, aufzustellen. Das Gebiet soll als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ ausgewiesen werden.
Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfes an Betreuungsplätzen plant die Gemeinde Groß Grönau den Neubau einer Kindertagesstätte für zunächst etwa 120 Kinder mit einer Ausbaureserve für bis zu 160 Kindern.
Mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 17 und der 11. Änderung des F-Planes möchte die Gemeinde Groß Grönau die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Kindertagesstätte schaffen.
Folgende Unterlagen können Sie einsehen:
Öffentliche Auslegung
der Entwürfe der 11. Änderung des F-Planes und der 3. Änderung des B-Planes Nr. 17 gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Grönau in der Sitzung am 07.03.2023 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich der Straße „Grönauer Heide“ und der Märkte (ALDI, Markant) bis zum vorhandenen Wirtschaftsweg in der Gemeinde Groß Grönau gelegen und die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Groß Grönau für das Gebiet westlich der Straße „Grönauer Heide“ und der Märkte (ALDI, Markant) bis zum vorhandenen Wirtschaftsweg und die Begründungen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.03.2023 bis zum 28.04.2023 in der Gemeindeverwaltung Groß Grönau, Am Torfmoor 2, 23627 Groß Grönau, Zimmer E4, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.030 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr) öffentlich aus.
Folgende Unterlagen sind verfügbar und liegen aus:
- Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Groß Grönau in den Lübecker Nachrichten – Lauenburger Teil – vom 17.03.2023
- Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Groß Grönau
- Begründung mit Umweltbericht zur 3. Änderung B-Plan 17
- Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Grönau
- Begründung mit Umweltbericht zur 11. Änderung F-Plan
- Umweltbezogene Stellungnahmen,
- Bestand Biotop- und Nutzungstypen,
- Schalltechnische Untersuchung,
- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zu den Auswirkungen der Geräuschimmissionen der geplanten Kindertagesstätte ins FFH-/Vogelschutzgebiet Grönauer Heide
- Geotechnische Stellungnahme zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen,
- Artenschutzrechtliche Prüfung und Studie zur FFH-Verträglichkeit,
- Entwässerungskonzept Niederschlagswasser und Schmutzwasser,
- Standortsuche für den Neubau einer Kindertagesstätte in Groß Grönau,
- Lageplan
- Landschaftsplan (Auszug)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@gross-groenau.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Groß Grönau unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Grönau wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.